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dienstleistungen
für die justiz
● Verfahrensbeistandschaft (bundesweit)
● Verfahrenspflegschaft
● Systemisch-lösungsorientierte Familienberatung
● Interkulturelle Mediation
● Dolmetschen und Fachübersetzungen in Psychiatrie, Psychologie, Recht und Medizin

Familienrichter/innen, Straf- und Zivilrichter und sonstige Justizbedienstete bitte kontaktieren Sie uns schnell und direkt per E-Mail.

Leon Duru
ist seit 2013 Verfahrensbeistand im gesamten Bundesgebiet.




Verfahrensbeistandschaft
für Familiengerichte bundesweit, als sogenannter „Anwalt des Kindes”, gemäß § 158 FamFG.
Leon Duru ist seit 2013 Verfahrensbeistand im gesamten Bundesgebiet:
Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen im gesamten Bundesgebiet für Familien aller Nationalitäten, mit Sprachkenntnissen in Deutsch (Muttersprache), Englisch und Türkisch (Muttersprache) sowie umfassendem kulturellen Verständnis und Kenntnissen zu den Kulturkreisen Arabisch und Persisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und Albanisch, Polnisch und Rumänisch, Russisch und Ukrainisch, kombiniert mit ausgeprägter interkultureller Kompetenz und über 12 Jahren Erfahrung.
• Über 12 Jahre Erfahrung als Verfahrensbeistand in familienrechtlichen Verfahren
• Fundierte Kenntnisse im Familienrecht und Familienverfahrensrecht mit Praxiserfahrung
• Psychologische Beratung, lösungsorientierte Familienberatung und Mediation
• Interkulturelle Kompetenz für das Verständnis kultureller und familiärer Dynamiken
• Erstellung gewissenhafter fundierter wissenschaftlicher Berichte für Familiengerichte
• Flexible Planung und enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Einrichtungen
• Workshops zu interkultureller Kommunikation und familienrechtlichen Themen
Mitglied des BVEB – Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V
Zertifiziertes Mitglied des DGuSV - Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.
Mitglied des Deutschen Familiengerichtstags e.V.
Zertifiziertes Mitglied im VFP - Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Mitglied in der DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.
An alle Familienrichter:innen und Rechtspfleger:innen bundesweit:
Für Anfragen zur Übernahme von Verfahrensbeistandsaufträgen im gesamten Bundesgebiet stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: verfahrensbeistand@praxis-duru.de
Alternativ nutzen Sie gerne das eBO für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz
oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0203 317 88 656, Fax: 0203 317 88 659.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und sichere Ihnen eine zügige Rückmeldung zu.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.
Leon Duru
Geprüfter und Zertifizierter Sachverständiger für psychologische Beratung, Coaching, Training (DGuSV),
Dienstleister für die Justiz, Verfahrensbeistand (bundesweit), Mediator, Verfahrenspfleger, Rechtsreferent (IHK),
Staatl. zugel. Heilpraktiker für Psychotherapie, Geprüfter Psychologischer Berater (VFP),
Geprüfter Erziehungsberater, Systemisch-lösungsorientierter Familienberater,
Systemischer Master-Coach, Business Coach, NLP -Master (DVNLP), Mentaltrainer,
Geprüfter Personal Coach / Psychologischer Berater, Interkultureller Kommunikationstrainer,
Geprüfter MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)-Berater, Geprüfter Suchtberater,
Buchautor, Fachübersetzer für Psychiatrie, Psychologie, Wirtschaft, Recht und Medizin
Die im Gesetz benannte Aufgabe des Verfahrensbeistands ist die Wahrnehmung der Interessen und die Wahrung der Rechte des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren.
Wie vom Gesetzgeber intendiert, orientiert der Verfahrensbeistand seine Tätigkeit an dem Ziel, die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren einzubringen und darauf zu dringen, dass das Kind als Subjekt im gerichtlichen Verfahren wahrgenommen wird.
Als „Interessen des Kindes“ sind seine subjektiven Interessen = der Wille des Kindes und seine objektiven Interessen = das Kindeswohl definiert.
Das sind nach § 151 FamFG alle dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die betreffen:
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die elterliche Sorge
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das Umgangsrecht
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die Vormundschaft
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eine Pflegschaft für einen Minderjährigen oder eine Leibesfrucht oder
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die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen.
Außerdem wird der Verfahrensbeistand in Abstammungssachen nach § 169 FamFG tätig und in Adoptionssachen nach § 186 FamFG.
Wir übernehmen Verfahrensbeistandsaufträge für die Familiengerichte im gesamten Bundesgebiet: verfahrensbeistand@praxis-duru.de

Verfahrenspflegschaft
Der Verfahrenspfleger (§§ 276, 327 FamFG) kommuniziert zwischen dem Betroffenen und dem Vormundschaftsgericht. Dabei hat er sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen als auch dessen objektiven Interessen zu berücksichtigen. Im Verfahren vertritt er vorrangig die gesetzlichen Rechte des Betroffenen.
Der Verfahrenspfleger kann Rechtsmittel des Betroffenen einlegen. Er ist aber auch selbst aus eigenem Recht rechtsmittelfähig.
Der Verfahrenspfleger wird als Kontrollinstanz zwischen Justiz und ärztlichem Sachverständigen tätig. So prüft der Verfahrenspfleger bei der zwangsweisen Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Anstalt, ob diese Maßnahme auch notwendig und rechtens ist. Oder er erhebt Einwände bei der Anbringung eines Bettgitters oder bei einer Fixierung im Pflegeheim.
Familienberatung
Die Tätigkeit der Familienberatung besteht hautpsächlich in der gezielten Aufklärung und Beratung von Familien und Alleinerziehenden über über die Beziehungen und Konflikte in der Familie und über das Auftreten verschiedenster Probleme und Störungen in Erziehung, Verhalten und Entwicklung des Kindes- und Jugendalters.
Durch Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen versucht der Berater die bestehenden Probleme und ihre Hintergründe in der Familie verständlicher zu machen, um so den Erziehenden und den Familienmitgliedern die Möglichkeit zur Auflösung der Probleme und Auffälligkeiten zu geben.
Interkulturelle Mediation
Die Mediation ist ein Verfahren zur Vermittlung in Konflikten durch einen neutralen Dritten. Er/Sie unterstützt die Konfliktparteien dabei, wieder dialogfähig zu werden und ihren Konflikt beizulegen. Das Besondere an der Mediation im Vergleich zu anderen Methoden der Konfliktbeilegung, wie beispielsweise Gerichts- oder Schiedsverfahren, ist vor allem die eigenständige Lösungsfindung durch die Konfliktbeteiligten und die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens.
Die Mediation findet heute vor allem Anwendung als:
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Familien- und Partnerschaftsmediation
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Gemeinwesenmediation (öffentlicher Bereich)
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interkulturelle Mediation
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Arbeits- und Wirtschaftsmediation
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Mediation in Erziehung und Bildung
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Umweltmediation
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Mediation beim Planen und Bauen
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Täter-Opfer-Ausgleich
Dolmetschen und Fachübersetzungen
Für Familiengerichte, Strafgerichte und alle Gerichte:
Dolmetschen und Fachübersetzungen in Psychiatrie, Psychologie, Recht und Medizin zum Fachbereich wie
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familienpsychologische Sachverständigengutachten
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sämtliche Gutachten und Sachverständigenberichte
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Psychiatrische Berichte und psychologische Stellungnahmen
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Arztberichte und Attesten
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Anklageschriften und Strafbefehle
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Gerichtsbeschlüsse und Gerichtsurteile
Familienrichter/innen, Straf- und Zivilrichter und sonstige Justizbedienstete bitte kontaktieren Sie uns schnell und direkt per E-Mail.